Inkorporationsmessstellen nach §169 StrlSchG für in vivo, in vitro und Radon

Radonmessung an Arbeitsplätzen
Ermittlung der berufliche Exposition durch Radon

Messstelle für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz

Das Radonlabor des KIT ist als Messstelle nach § 169 Absatz 1 Nummer 4 Strahlenschutzgesetz für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz bestimmt. 

Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen für Baden-Württemberg und Hessen

Das KIT betreibt zwei nach §169 StrlSchG bestimmte Messstellen für die Inkorporationsüberwachung durch Direktmessung und Ausscheidungsanalytik.

- In-vivo-Messlabor

- In-vitro-Messlabor